Eine lächelnde Frau mit roten Haaren sitzt in einem Büro, spricht mit einer anderen Person, vor ihr ein Schreibtisch mit Monitoren und Pflanzen im Hintergrund.
Behörden

Digitale Schnittstellen zwischen Kliniken und Behörden

Todesbescheinigung, Polizeimeldung und IfSG-Meldung: automatisiert an Standesamt, Gesundheitsamt, Polizei und DEMIS übermittelt

asmedos entwickelt gemeinsam mit Behörden automatisierte Meldewege, von der Todes­bescheinigung bis zur IfSG-Meldung.

Digitale Übermittlung der Todesbescheinigung an Standesamt und Gesundheitsamt

Die Todesbescheinigung ist ein zentrales Dokument – und dennoch wird sie heute in den meisten Bundesländern noch in Papierform übermittelt. Standesämter und Gesundheitsämter erfassen die Daten anschließend manuell, was Zeit kostet und Fehlerquellen schafft.

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Eine digitale und rechtssichere Übermittlung des Datensatzes würde diesen Aufwand auf beiden Seiten deutlich reduzieren. Die Daten stünden früher zur Verfügung, Übertragungsfehler würden entfallen und die Weiterverarbeitung könnte direkt in den bestehenden Systemen der Behörden erfolgen.

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Eine vollständig digitale Todesbescheinigung ist derzeit nur im Rahmen von Pilotprojekten möglich. asmedos beteiligt sich aktiv an entsprechenden Initiativen in mehreren Bundesländern und arbeitet gemeinsam mit Behörden an praxistauglichen Lösungen.

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Wenn auch Ihre Behörde an einer Digitalisierung der Todesbescheinigung interessiert ist, sprechen Sie uns an.

Polizeibehörden

Bei einem unklaren oder nicht natürlichen Tod greifen besondere Meldepflichten: Der Kriminaldauerdienst muss informiert, Dokumente müssen bereitgestellt und Informationen sicher weitergegeben werden. In der Praxis bedeutet das oft manuelle Abläufe, Medienbrüche und Verzögerungen – in einer Situation, in der Schnelligkeit und Verlässlichkeit besonders wichtig sind.

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Die Software charon unterstützt genau hier: Informationswege lassen sich automatisieren, zuständige Stellen werden unmittelbar benachrichtigt und die Todesbescheinigung wird sicher sowie in lesbarer Form übermittelt. Fehlerquellen durch manuelle Weitergabe entfallen.

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Wenn auch Ihre Behörde an einer strukturierten digitalen Anbindung interessiert ist, sprechen Sie uns an.

IfSG-Meldungen

IfSG-Meldungen aus dem Primärsystem senden – sicher und standardisiert

asmedos stellt eine Schnittstelle zu DEMIS bereit, über die meldepflichtige Daten (nach § 6 und § 7 IfSG) automatisiert aus Ihren Primärsystemen, zum Beispiel aus KIS oder LIS, an DEMIS übergeben werden können. Dadurch entfällt die erneute manuelle Eingabe von Meldedaten. Das reduziert Fehlerquellen, spart Zeit und unterstützt einen sicheren, standardisierten Meldeprozess.

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Übernahme der Meldedaten aus KIS und LIS

Die relevanten Meldedaten werden direkt aus den bestehenden Primärsystemen übernommen, statt separat erfasst zu werden. Das entlastet die Mitarbeitenden und reduziert Medienbrüche im Meldeprozess.

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Standardisierte Übermittlung über die DEMIS-APIs

Die Übertragung erfolgt standardisiert über die DEMIS-APIs auf Basis von HL7 FHIR (R4). Technische Rückmeldungen und Responses werden dabei verarbeitet, sodass der Versandstatus nachvollziehbar bleibt.

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Validierung vor dem Versand

Vor der Übermittlung können Validierungs- und Plausibilitätsprüfungen durchgeführt werden. So lassen sich fehlerhafte oder unvollständige Meldungen frühzeitig erkennen und Rückläufer sowie Nacharbeiten reduzieren.

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Nachvollziehbarkeit und Protokollierung

Alle relevanten Prozessschritte können dokumentiert werden – etwa ob eine Meldung gesendet, bestätigt oder fehlgeschlagen ist. Fehlergründe werden transparent ausgewiesen und sind im Verlauf nachvollziehbar.

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Zuverlässiger Betrieb auch bei Störungen

Bei temporären Ausfällen unterstützt die Schnittstelle definierte Wiederholversände und klare Prozesse für Wartungs- oder Störungsfälle. Das erhöht die Betriebssicherheit im laufenden Meldebetrieb.

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Wenn Ihre Klinik diese Lösung nutzen möchte, sprechen Sie uns an.

Digitale Sterbefallanzeige für das Standesamt

Sterbefälle müssen durch die Einrichtung zeitnah beim Standesamt des Sterbeorts angezeigt werden. Heute sind standesamteigene Formulare, die von Hand ausgefüllt werden und per Bote an das Standesamt gebracht werden, die Regel. Dieser Prozess ist für die anzeigende Klinik und das zuständige Standesamt aufwändig und fehleranfällig.

Mit der Software charon übermitteln Kliniken die Sterbefallanzeige nach § 28 Nr. 2 i. V. m. § 30 Abs. 1 PStG elektronisch an das zuständige Standesamt. Die Übermittlung erfolgt im Standard XPersonenstand über OSCI-Transport und die Daten sind direkt im Posteingang des Fachverfahrens (z. B. AutiSta) verfügbar.

Selbstverständlich müssen die Daten des Sterbefalls nicht erneut erfasst werden, sondern können direkt aus der Software charon übernommen werden. Auf diese Weise ist auch sichergestellt, dass es keine Abweichungen zwischen den Daten des KIS, der Todesbescheinigung und der Sterbefallanzeige gibt.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Ihre Behörde ein Pilotprojekt starten möchte.