Berglandschaft bei Sonnenuntergang mit einem violetten und rosa Himmel und dunklen Silhouetten von Bergen.
Angehörige

Klarheit bei Rechnungen und Formalitäten

Wir sorgen dafür, dass administrative Fragen unkompliziert bleiben

Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt Ihnen und Ihrer Familie in dieser schweren Zeit. Wir möchten dazu beitragen, dass Sie sich um das Wesentliche kümmern können – und administrative Fragen so unkompliziert wie möglich bleiben.

Die Rolle von asmedos

asmedos arbeitet im Auftrag von Kliniken und unterstützt bei der Betreuung und Verwaltung von Sterbefällen – zum Beispiel bei digitalen Abläufen und der Abholung verstorbener Personen.

Leistungen nach dem Versterben

In der Klinik wird eine Todesbescheinigung erstellt und die verstorbene Person gekühlt.

Die Leichenschau und die Todesbescheinigung sowie die Kühlung der verstorbenen Person in der Klinik gehören zu den Bestattungskosten. Diese Gebühren werden üblicherweise wie andere Gebühren bei Behörden und Friedhöfen durch Bestattungsinstitute ausgelegt. Auf Wunsch des Bestattungsinstituts können anfallende Gebühren auch direkt an Sie zur Begleichung weitergegeben werden.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sollte für Sie etwas unklar sein, melden Sie sich gerne bei uns. Wir nehmen uns Zeit, Ihnen die Rechnung zu erklären und Ihre Fragen zu beantworten.

Fragen und Antworten

In dieser Situation ist nicht immer sofort klar, warum eine Rechnung eingeht und wer dafür aufkommen muss. Die wichtigsten Grundregeln im Überblick:

Beerdigungskosten werden zunächst aus dem Nachlass bezahlt.

Grundsätzlich trägt der Nachlass die Kosten der Bestattung (§ 1968 BGB). Wer das Erbe antritt, übernimmt damit auch diese Verpflichtung.

Kann der Nachlass die Kosten nicht decken, greift das Bestattungsrecht des jeweiligen Bundeslandes. Dieses legt fest, welche Angehörigen zur Bestattung verpflichtet sind – in der Regel Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder. Die genaue Reihenfolge unterscheidet sich je nach Bundesland.

Nein, eine Erbausschlagung schützt nicht automatisch vor Bestattungskosten.

Wer ein Erbe ausschlägt, ist zwar nicht mehr Erbe und damit in der Regel nicht mehr zur Kostentragung nach Erbrecht verpflichtet. Das Bestattungsrecht der Bundesländer kann jedoch unabhängig davon eine Bestattungspflicht begründen – das hat auch das Bundessozialgericht bestätigt.

Meldet sich niemand, kann die zuständige Behörde die Bestattung im Rahmen der Gefahrenabwehr veranlassen und die Kosten anschließend gegenüber bestattungspflichtigen Personen geltend machen.

Wer rechtlich verpflichtet ist, die Kosten aber nicht aufbringen kann, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme beim Sozialamt beantragen (§ 74 SGB XII). Ob und in welchem Umfang das möglich ist, hängt von der individuellen Situation ab.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.